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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2016 - L 15 P 15/15   

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https://dejure.org/2016,60946
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2016 - L 15 P 15/15 (https://dejure.org/2016,60946)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.09.2016 - L 15 P 15/15 (https://dejure.org/2016,60946)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. September 2016 - L 15 P 15/15 (https://dejure.org/2016,60946)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 28.05.2003 - B 3 P 6/02 R

    Pflegeversicherung - richterliche Schätzung des Hilfebedarfs - Begleitung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2016 - L 15 P 15/15
    Die Ansicht der Klägerin, dass auch das Hände-Waschen vor den Blutzuckermessungen zur Grundpflege zu zählen ist, ist zwar zutreffend, denn diese steht im Einklang mit der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 28. Mai 2003, Az: B 3 P 6/02 R SozR 4-3300, § 15 Nr. 1).

    Auch folgt aus der Entscheidung des BSG vom 28. Mai 2003 (Az: B 3 P 6/02 R) entgegen der Auffassung der Klägerin nichts anderes.

  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 3/97 R

    Pflegeversicherung - Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Zuordnung zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2016 - L 15 P 15/15
    Denn das Bundessozialgericht (BSG) hat in seiner Entscheidung aus dem Jahr 1998 (27. August 1998, Az: B 3 P 3/97 Rn. 14ff.) dargestellt, dass es bei der Verrichtung der Nahrungsaufnahme nicht darum gehe, was ein - kranker - Mensch benötige, um das aufgenommene Essen für ihn verträglich bzw. in einem gesunden Maße zu verarbeiten.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2002 - L 3 P 33/01

    Arzt; Arztbesuch; Behandlungspflege; Besuch; Blutzuckermessung; Diabetes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2016 - L 15 P 15/15
    Der Aufwand der Mutter dafür sei auch erheblich, dies habe bereits der erkennende Senat in einem Urteil vom 24. Juni 2002 (L 3 P 33/01) ausgeführt.
  • BSG, 07.04.2009 - B 3 P 6/09 B
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2016 - L 15 P 15/15
    Dies entspreche der Rechtsprechung des BSG (so lt. Urteil vom 28. Mai 2003, Az: B 3 P 6/09 R).
  • SG Osnabrück, 16.11.2012 - S 14 P 74/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2016 - L 15 P 15/15
    Die Sachverständige führt in ihrem Gutachten dazu aus: "In der Nahrungsaufnahme wurde dem Urteil des Sozialgerichtes Osnabrück (vom 11. November 2012, Az: S 14 P 74/08) gefolgt, darin wurde festgehalten, dass der Hilfebedarf für die Blutzuckermessung und die Insulingabe im Umfang von 14 Minuten zu berücksichtigen sei, da die Insulingabe ggf. vor dem Essen und unmittelbar danach in einem unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme stehe.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2017 - L 5 P 75/16

    Pflegeversicherung; Ansprüche aus einer privaten Krankenversicherung;

    Ist jedoch im Einzelfall eine krankenversicherungsrechtliche Rehabilitation gar nicht mehr möglich, weil der Betroffene so stark in Lebensführung und Selbstbestimmung eingeschränkt ist, dass er gleichsam zum "Objekt der Pflege" geworden ist, ist von vorneherein die Pflegeversicherung einstandspflichtig, sodass es auf eine Abgrenzung nicht mehr ankommt (BSG, Urteil vom 22.7.2004 - B 3 KR 5/03 R; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.8.2015 - L 15 P 15/15; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.8.2014 -L 4 P 4137/13).
  • SG Duisburg, 24.05.2022 - S 38 P 268/20
    Für den Bereich der Mobilität, insbesondere das An- und Auskleiden, insbesondere um den besonderen Hilfebedarf wegen des Tragens der Insulinpumpe und des Katheters begründet einen Hilfebedarf bei einem Kind (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.09.2016, L 15 P 15/15, juris).
  • BSG, 19.04.2017 - B 3 P 2/17 B

    Leistungsanspruch aus der sozialen Pflegeversicherung; Grundsatzrüge;

    LSG Niedersachsen-Bremen 22.09.2016 - L 15 P 15/15.
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